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Daten müssen geändert werden

EuGH-Urteil: Ungarn muss selbstgewählte Gender-Identität von Flüchtlingen anerkennen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ungarn die selbstgewählte Geschlechtsidentität eines iranischen Asylbewerbers anerkennen muss. Die Verweigerung würde gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern verstoßen.

Ungarn muss die selbstgewählte Geschlechtsidentität von Asylbewerbern akzeptieren

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die ungarischen Behörden verpflichtet sind, die rechtlich anerkannte Geschlechtsidentität einer Person aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu akzeptieren. Die Verweigerung der Anerkennung der Geschlechtsidentität würde gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern verstoßen, so das Gericht weiter. „Die gelebte Identität zählt, nicht das bei der Geburt festgestellte Geschlecht“, so einer der Richter laut der Nachrichtenseite EUNews.

Ein iranischer Asylsuchender, der bei der Geburt als weiblich eingestuft wurde, reichte die Klage ein. Bei der Ankunft in Ungarn 2014 erfolgte die Registrierung entsprechend dem bei der Geburt festgestellten Geschlecht. Später beantragte die Person eine Änderung des Geschlechtseintrags zu männlich, ohne dass eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt worden war. Die ungarischen Behörden verweigerten diese Änderung.

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Das Urteil besagt weiter, dass ein Mitgliedstaat nicht geltend machen kann, dass es in seinem nationalen Recht kein Verfahren zur rechtlichen Anerkennung von Transgender-Identitäten gibt, um die Änderung des Geschlechtseintrags zu verweigern. Darüber hinaus verpflichtet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ungarn, alle öffentlichen Datenbankeinträge der betreffenden Person zu aktualisieren. Falsche Angaben, wie etwa Einträge mit dem nicht mehr aktuellen Geschlecht, müssen demnach unverzüglich gelöscht oder korrigiert werden.

Bereits im Oktober entschied der EuGH, dass in anderen Staaten vorgenommene Namens- und Geschlechtsänderungen akzeptiert werden müssten. Die Weigerung, „eine in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig erworbene Änderung des Vornamens und der Identität anzuerkennen und in die Geburtsurkunde eines Staatsangehörigen einzutragen, verstößt gegen das EU-Recht“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Gerichtshof argumentiert, dass die Ablehnung einer Änderung des Geschlechtseintrags eine rechtserhebliche Beschneidung der persönlichen Freiheitsrechte darstelle.

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75 Kommentare

  • Der EuGH ist Teil des Problems. Nicht Teil der Lösung.

    136
  • … wer glaubt, der EuGH wäre unabhängiger als deutsche Gerichte, dürfte irren;
    … also ist das nationale Recht zu Recht vorzuziehen;
    … wichtig ist und bleibt, dass eine Regierung für ihre Wähler handelt und nicht für die EU;

    115
  • „Die Verweigerung würde gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern verstoßen.“ Er ist aber Iraner und kein EU-Bürger.

  • Ein weiter „Beweis“, dass die Souverenität einzelner EU-Mitgliedsstaaten beständig ausgehöhlt wird.

    Seit wann hat ein Iraner EU-Freizügkeitsrechte?

    99
  • „Die Verweigerung… würde gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern verstoßen“! Hab ich was verpasst? Der kommt aus dem Iran und ist somit automatisch EU-Bürger oder was?

    125
  • Orban wird euch was Husten. Der hat wenigstens noch ein Rückgrat.

    89
  • Die gelebte Identität der Richter lässt sie glauben, sie würden Recht sprechen.

  • „Die Verweigerung würde gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern verstoßen.“

    Ein iranischer Asylbewerber ist aber kein Europäer.

    58
  • zurück zum EWR, muß die Devise sein…

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gesprochen – und zwar mit der ganzen Wucht supranationaler Autorität. Denn was hier entschieden wurde, ist nicht bloß ein Einzelfall – es ist ein Grundsatzurteil, das tief in das Selbstverständnis der Mitgliedstaaten eingreift. Es geht um ein Spannungsfeld, das sich quer durch Europa zieht: zwischen liberal-universalistischen Menschenrechten und konservativ-identitärer Staatlichkeit. Das ist juristisch kohärent – aber politisch explosiv. Denn damit wird Identität nicht mehr national kodifizierbar, sondern transnational einklagbar. Wenn Europa aber eine Wertegemeinschaft sein will, darf es nicht nur juristisch durchregieren, sondern muss den gesellschaftlichen Dialog über Identität, Freiheit und Zugehörigkeit neu führen. Ein Europa, das seine Entscheidungen über Köpfe hinweg trifft, läuft Gefahr, jenen autoritären Geist zu verkörpern, den es zu bekämpfen vorgibt. Sic semper tyrannis – so ergeht es allen Tyrannen. Auch den gut gemeinten.

  • Benutzen Sie, bitte, richtige (korrekte) Termine: das, worüber Sie schreiben, IST KEIN EUROPEISCHE GH, sondern und NUR Gerichtshof der EU!

  • Raus aus diesem Desaster – um es höflich auszudrücken!!

  • Dieser Irrsinn muss endlich aufhören.

    21
  • … man könnte meinen das die EU mit dem EUGH versucht die Ungarn aus der EU raus zu drängen . . . mal sehen wie lange das in EUropa noch gut geht.

  • Irrenhaus

  • Die westliche Welt der Verwandlungskünstler. Lachsalvengarantie in der restlichen Welt.

  • Wie kann ein Asylbewerber überhaupt ein EU-Bürger sein? Geht‘s noch?

  • und Wasser fließt bergauf

  • Ein Mann ist ein Mann, eine Frau ist eine Frau. Basta.

  • Herr Orban wird wissen, wie er der Knute begegnet …

  • Der Niedergang des Westens – außer USA – schreitet voran. Russland und die Vereingten Staaten nähern sich unter Trumps anti-woken Maßnahmen in ihren Werteleitbildern an. Man lese hier mal die Schriften von Alexander Dugin. Dagegen versinkt das links-woke verknöcherte EU- Gebilde im Orkus der Geschichte. Man verzwiefelt. Ich harre aus zwischen Bademantel und Popcorn.

    51
  • „Die Verweigerung der Anerkennung der Geschlechtsidentität würde gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern verstoßen..“
    Aber bei den eigenen Bürgern die eigene Meinung unterdrücken wollen?🤔

    Wenn sie so weiter machen, sollte es mich nicht wundern, wenn sich die Länder im Osten von der EU abwenden und den Russen zuwenden. Zuviel Druck erzeugt doch immer Gegendruck, wenn ich mich nicht irre?🤔
    Es gibt nicht umsonst den Sprung:“Gleich und Gleich gesellt sich gern.“

    4
  • Prima. Bald kommen nur noch Frauen.

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